Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben durch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit, sich in unserer Praxis behandeln zu lassen. Dieses Verfahren beruht auf einer Ausnahmeregelung und ermöglicht es, die oft unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit eigenem Kassensitz zu umgehen. Seit 01.04.2018 ist eine der notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung des Verfahrens der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde in einer kassenzugelassenen Praxis. Nähere Informationen dazu finden Sie hier bzw. in diesem Informationsblatt zum Kostenerstattungsverfahren. Außerdem beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Privat Versicherte
Für privat versicherte Patientinnen und Patienten ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse in der Regel möglich.
Selbstzahlende
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren.